Liebe Leserinnen und Leser
In seinem Beitrag zur Umsetzung der EMRK in der Schweiz behandelt Dr. Heinz Aemisegger den Vorrang der EMRK-Garantien und die Rechtsweggarantie, die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Schweiz, sowie Beispiele für die hiesige Umsetzung der EMRK.
Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz (FamZG) in Kraft. Dessen Regelung der Koordination von Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen widerspricht jedoch einer bisherigen (und immer noch geltenden) Norm im Zivilgesetzbuch. Carmen Ladina Widmer analysiert das Verhältnis der beiden Gesetzesartikel zueinander und kommt zum Schluss, dass die neue Bestimmung eine Fehlleistung des Gesetzgebers darstellt.
Spätestens seit der Verurteilung von Bernard Madoff u.a. wegen Geldwäscherei zu 150 Jahren Freiheitsstrafe ist die strafrechtliche Haftung bei diesem Delikt ein bekanntes Thema. Daneben darf aber auch die zivilrechtliche Haftung der Finanzintermediäre bei Geldwäscherei nicht unterschätzt werden. RA Nicolas Béguin und Olivier Unternaehrer widmen sich dieser Haftung im Lichte der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema.
Wann verjähren Ansprüche aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG)? In seinem kürzlich zu diesem Thema gefällten Entscheid verneint das Bundesgericht die Anwendbarkeit der generellen Einjahresfrist. Prof. Dr. Thomas Koller begrüsst in seiner Zusammenfassung diesen Entscheid, bedauert jedoch, dass es dabei offen lässt, ob eine zwei- oder eine zehnjährige Frist zur Anwendung gelangt.
In seiner Rezension zum «Kompendium zum Schutz der Menschenrechte» stellt Alex Sutter das knapp 1'500-seitige Nachschlagewerk vor, welches alle für die Schweiz relevanten Rechtsquellen des internationalen Menschenrechtsschutzes, der ILO-Kernarbeitskonventionen sowie des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts enthält.
Und zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Diese Zeit nutzen wir zur Optimierung unserer Rechtsgebiete-Systematik und der technischen Infrastruktur. Am 27. Juli und am 3. August 2009 wird daher kein Jusletter erscheinen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und freuen uns, Sie am 10. August 2009 zur nächsten Ausgabe von Jusletter begrüssen zu dürfen.
Nils Güggi | Thomas Schneider | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |