Liebe Leserinnen und Leser
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| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Im vorliegenden Beitrag werden zunächst der Vorrang der EMRK-Garantien und die Rechtsweggarantie behandelt. Die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs ist gemäss Art. 35 Ziff. 1 EMRK Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für die Schweiz ergibt sich in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsmöglichkeiten des Bundesgerichts oft eingeschränkter sind als diejenigen des EGMR (verfahrensrechtliche Disharmonie). Im letzten Teil des Aufsatzes werden Beispiele betreffend die Umsetzung der EMRK in der Schweiz angeführt. Sie beziehen sich auf verfahrensrechtliche und auf materielle EMRK-Fragen.
Abstract
Per 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz (FamZG) in Kraft getreten. Art. 8 FamZG regelt die Koordination von Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen. Dabei stimmt diese neue Bestimmung mit dem bisherigen (und immer noch geltenden) Art. 285 Abs. 2 ZGB, der ebenfalls zum Ziel hat, Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen zu koordinieren, nicht überein. Der vorliegende Beitrag versucht, das Verhältnis der zwei sich im Ergebnis widersprechenden Koordinationsbestimmungen zu klären. Nach Ansicht der Autorin stellt die Einführung von Art. 8 FamZG letztlich eine Fehlleistung des Gesetzgebers dar.
Abstract
Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches und effizientes Arsenal im Kampf gegen die Geldwäscherei. Trotzdem gelingt es ihr nicht, die Vorurteile gegenüber ihrem Bankensystem abzubauen. Die strafrechtliche Haftung der Finanzintermediäre bei der Verletzung von Normen zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist bei den Praktikern ein bekanntes Thema, da sie mit diesem regelmässig konfrontiert werden. Obwohl die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung die wohl am meisten gefürchteten sind, dürfen auch die zivilrechtlichen Konsequenzen nicht unterschätzt werden. Der vorliegende Beitrag steckt die Konturen dieser Haftung im Licht der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema ab.
Abstract
Das Bundesgericht hat in einem (nicht zur Publikation bestimmten) Urteil eine wichtige Frage geklärt: Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der Lieferung nicht vertragskonformer Ware gemäss Art. 35 ff. CISG unterliegen generell nicht der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR, wenn sich die Verjährungsfrage nach schweizerischem Recht beurteilt. Offen bleibt weiterhin, ob auf solche Ansprüche eine zwei- oder eine zehnjährige Frist zur Anwendung kommt.
Abstract
Wie der Untertitel des neuen «Kompendiums zum Schutz der Menschenrechte» besagt, handelt es sich bei dem knapp 1’500-seitigen Band um eine «Quellensammlung für die Schweiz». Erstmals wird in einem einzigen Nachschlagewerk der Zugriff auf alle von der Schweiz ratifizierten, innerstaatlich verbindlichen Rechtsquellen des internationalen Menschenrechtsschutzes, der ILO-Kernarbeitskonventionen sowie des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts geboten.
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BGer – Auch bei einkommensschwachen Straftätern muss der Tagessatz einer Geldstrafe laut Bundesgericht im Minimum zehn Franken betragen. Ein Betrag von fünf Franken hat laut den Richtern in Lausanne bloss noch symbolischen Charakter und ist damit bundesrechtswidrig. (Urteil 6B_769/2008)
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BGer – Die Cablecom hat den TV-Sender U1 TV zu Recht aus ihrem analogen Kabelnetz gekippt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Privatsenders abgewiesen und die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Sender seine Aufschaltung verlangen kann. (Urteil 2C_899/2008)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert und die unbefristete Wegweisung eines kriminellen Türken auf 10 Jahre Landesverweis beschränkt. Seine Rückkehr in die Schweiz ist damit frühestens 2013 möglich. (Urteil 2F_11/2008)
Abstract
BVGer – Das «Radio suisse romande» kann seinen Namen als Wortmarke schützen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) aufgehoben und die Eintragung ins Markenregister angeordnet. (Urteil B-3812/2008)
Abstract
Die Uhr mit Sponsoreneinblendung vor der «Tagesschau» im Schweizer Fernsehen SF und anderen Sendungen ist aus Sicht des Bundes nicht mehr zulässig. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) fordert eine Anpassung. Dagegen setzt sich die SRG zur Wehr.
Abstract
Die Wettbewerbskommission hat acht Elektroinstallationsbetriebe aus dem Raum Bern gebüsst, welche zwischen 2006 und 2008 unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen vorgenommen haben. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf über 1,24 Millionen Franken. In der Entscheidung vom 6. Juli 2009 berücksichtigte die WEKO, dass die Unternehmen während der ganzen Untersuchung kooperiert und eine einvernehmliche Regelung getroffen haben.
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Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat am 20. Juli 2009 die Anhörung zu einem Verordnungsentwurf eröffnet, der die Modalitäten des elektronischen Verkehrs festlegt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 22. Juni 2009 bis und mit 17. Juli 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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