Für mehr Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
Parlament muss Wahl genehmigen
Die Wahl des Datenschutzbeauftragten durch den Bundesrat muss neu durch das Parlament genehmigt werden. Damit soll die Unabhängigkeit des Datenschützers verbessert werden. Verankert wird ferner die Pflicht der Bundesorgane, Betroffene über jede Datenbeschaffung zu informieren.
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