Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Radio Energy abgewiesen. Es hat damit das Vorgehen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei der UKW-Konzessionierung für den Raum Zürich-Glarus bestätigt. Radio Energy wird den UKW-Sendebetrieb spätestens in drei Monaten definitiv einstellen müssen. Es kann aber sein Programm weiterhin digital über DAB und über Leitungen (Kabelnetze, Internet) anbieten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare