| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Neben den primären (Qurʾān und Sunnah) und sekundären Quellen (Ijmāʿ und Qiyās) gibt es im islamischen Recht diesen nachgehende weitere Quellen, welche zur Beantwortung von Rechtsfragen herangezogen werden können. Auch wenn sie mehr Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungshilfen als Quellen darstellen, kommt ihnen im juristischen Alltag im Rahmen der Lösung neuer Rechtsprobleme eine wichtige Rolle zu. Mit ihnen sollen mittels Orientierung an den Zielen des islamischen Rechtssystems (Wohlergehen der Menschen, Gleichheit und Gerechtigkeit) die korrekten islamisch-rechtlichen Bestimmungen aus den offenbarten Quellen destilliert werden.
Abstract
Vor kurzem wies das Bundesamt für Justiz das Gesuch um Auslieferung eines mutmasslichen Génocidaires ab, der in Ruanda wegen Völkermords vor Gericht gestellt werden sollte. Als Begründung wurde u.a. angeführt, dass die Menschenrechtslage in Ruanda dem entgegenstehe. Eine aktuelle menschenrechtliche Problematik ist die generelle Schwierigkeit für Angeklagte im ruandischen Völkermordprozess, aussagewillige Entlastungszeugen zu finden. Dieser Beitrag beleuchtet diesen Aspekt der Waffengleichheit und analysiert, inwiefern die Schweiz ihn bei einer Auslieferung zu beachten hat.
Abstract
Seit langem wird die Frage kontrovers diskutiert, ob sich eine bei einem Unternehmen angestellte Rechtsanwältin bei behördlich angeordneter Aktenedition auf ein Mitwirkungsverweigerungsrecht berufen kann. Bei dieser Diskussion werden möglicherweise verschiedene Aspekte vermischt, die getrennt voneinander dargestellt werden müssten: Insbesondere wird oft verkannt, dass nicht die strafrechtlichen Schutzbestimmungen die Grundlagen für ein Berufsgeheimnis darstellen, sondern dass diese vielmehr in den jeweiligen zivilrechtlichen Verhältnissen zu suchen sind.
Abstract
Unter welchen Voraussetzungen können Leistungen eines Schuldners, die er zugunsten bestimmter Gläubiger im Bestreben um wirtschaftliche Sanierung erbringt, nach Fehlschlagen der Sanierung im nachfolgenden Konkurs angefochten werden? Im Jahr 2008 hat das Bundesgericht zu dieser kontroversen Frage zwei bedeutende Urteile gefällt. Nachfolgend werden diese auszugsweise zitiert und kritisch besprochen.
Abstract
Nachdem die Schweiz am 12. Dezember 2008 dem Schengenraum beigetreten ist, gilt das Doppelverfolgungs- bzw. Doppelbestrafungsverbot gemäss Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) auch im Verhältnis zur Schweiz. Unter anderem stellt sich deshalb die Frage, wie sich das Doppelverfolgungs-/Doppelbestrafungsverbot auf besondere Urteilsformen wie das italienische Patteggiamento auswirkt. Steht ein solches Patteggiamento, das gegen einen Angeklagten wegen Korruption i.S.v. Art. 319 des Codice Penale Italiano (CPI) ergangen ist, einem Strafverfahren in der Schweiz gegen dieselbe Person und in gleicher Sache wegen schweizerischen Korruptionstatbeständen entgegen?
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat erstmals die Kürzung von Pensionskassenrenten zur Sanierung einer unterdeckten Vorsorgeeinrichtung abgesegnet. Mitglieder der Ostschweizer Rentnerpensionskasse müssen eine 20-prozentige Reduktion ihrer laufenden Renten hinnehmen. (BGE 9C_708/2008)
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BGer – Wer alleine eine übergrosse Liegenschaft bewohnt, kann bei der direkten Bundessteuer nur unter sehr restriktiven Bedingungen einen Abzug beim Eigenmietwert beanspruchen. Laut Bundesgericht soll dies nur in eigentlichen Härtefällen vor allem im Alter möglich sein. (Urteil 2C_87/2009)
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BGer – Ein wütender Fusstritt gegen das Heck eines Autos, das vor einem Fussgängerstreifen im Kanton Waadt nicht angehalten hatte, kostet seinen Verursacher einige tausend Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Fussgängers abgewiesen, der seinen Wutausbruch bis zuletzt bestritten hatte. (Urteil 6B_293/2009) (ts)
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BGer – Es bleibt dabei: Wer Kinderpornografie vom Internet herunterlädt und auf dem Computer speichert, wird wegen Herstellung harter Pornografie bestraft und nicht bloss wegen Besitz. Das Bundesgericht hält an seiner kritisierten Praxis fest. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_289/2009)
Abstract
BVGer – Im Streit um einen vom Bund freihändig vergebenen 42-Millionen-Auftrag an Microsoft dürfen die Parteien weiter verhandeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren auf Wunsch der Parteien erneut eingefroren, wie es am 18. September mitteilte. (Zwischenentscheid im Verfahren B-3402/2009)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Radio Energy abgewiesen. Es hat damit das Vorgehen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei der UKW-Konzessionierung für den Raum Zürich-Glarus bestätigt. Radio Energy wird den UKW-Sendebetrieb spätestens in drei Monaten definitiv einstellen müssen. Es kann aber sein Programm weiterhin digital über DAB und über Leitungen (Kabelnetze, Internet) anbieten.
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BVGer – Zwei Schweizer Kinder auf den Philippinen können nicht auf Kosten der Eidgenossenschaft eine Privatschule besuchen. Laut Bundesverwaltungsgericht können sie zumindest Lesen, Schreiben und Rechnen auch in einer öffentlichen Schule lernen. (Urteil C-5959/2007)
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Der Bundesrat hat das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Katar gutgeheissen und der Ausdehnung des DBA mit Dänemark auf die Färöer-Inseln zugestimmt.
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Die internationale Amtshilfe im Börsenbereich bildet eine wesentliche Brücke zwischen der immer globaleren Tätigkeit der Finanzmarktakteure und der weiterhin nationalen Aufsicht. Art. 38 des Börsengesetzes erlaubt eine wirksame Amtshilfe im Börsenbereich, die sowohl die Interessen der ausländischen Aufsichtsbehörden als auch jene der Kunden berücksichtigt, die von der Amtshilfe betroffen sind. Der vorliegende Bericht beschreibt die Amtshilfe im Börsenbereich mit der Schweiz.
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Google Street View schützt die Privatsphäre trotz zusätzlichen Massnahmen nicht ausreichend. Darum hat der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ein Ultimatum mit Empfehlungen an Google gerichtet, den Internetdienst zu verbessern.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Übernahme der Schweizer Aktivitäten der Edipresse-Gruppe durch die Tamedia AG bewilligt. In ihrer vertieften Analyse ist die WEKO zum Schluss gekommen, dass es auf den meisten Märkten zu keinen Marktanteilsadditionen kommt. Auf dem relativ kleinen Werbemarkt in der Romandie hat es längerfristig auch keinen Platz für zwei Pendlerzeitungen.
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Die Steuerentlastung für Familien mit Kindern tritt erst Anfang 2011 in Kraft. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Bezüglich der Höhe des Kinderrabatts und des Fremdbetreuungsabzugs hat sich hingegen der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen.
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Im Gegensatz zur Steuerentlastung für Familien mit Kindern ist bezüglich dem Ausgleich der kalten Progression noch keine endgültige Einigung zustande gekommen. Der Nationalrat hält knapp am Inkrafttreten auf den 1. Januar 2010 fest.
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Die Würde der Person soll geschützt sein, wenn am Menschen geforscht wird. Stillschweigend hat der Ständerat am 17. September 2009 die letzte Differenz bei der Verfassungsbestimmung ausgeräumt, die dies verlangt.
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Das Bundesverwaltungsgericht soll für zwei Jahre maximal fünf zusätzliche Richterstellen erhalten, um Beschwerden im UBS-Amtshilfeverfahren mit den USA bearbeiten zu können. Der Bundesrat befürwortet den Vorschlag des Nationalrates.
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Minderjährige müssen weiterhin vom Jugendstrafrecht profitieren können, auch wenn sie ein verhältnismässig schweres Delikt begangen haben. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament die Ablehnung einer Motion der SVP, welche die Altersgrenze herabsetzen will, dabei aber keinerlei Verbesserungsvorschläge liefert. (ts)
Abstract
Wer ohne gültige Vignette auf der Autobahn unterwegs ist, muss künftig 200 statt 100 Franken Busse bezahlen. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken. Eine «Kurzzeitvignette» für Touristen ist nicht vorgesehen.
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Der Ständerat hält am Widerstand gegen eine Liberalisierung der Fernsehwerbung für Bier und Wein fest. Mit 19 gegen 17 Stimmen lehnte er den vom Nationalrat gutgeheissenen Vorschlag des Bundesrats ab, solche Werbung in Zukunft zu erlauben.
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Der Nationalrat ist gegen den Einsatz von Schweizer Soldaten im Golf von Aden zum Schutz von Schiffen unter Schweizer Flagge und von Nahrungsmittelhilfetransporten der UNO. Ein von der SVP geforderter genereller Verzicht auf Auslandeinsätze fand dagegen keine Mehrheit.
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Verstärkte Aufsicht, strengere Verhaltensregeln für Pensionskassenverwalter, Anreize für ältere Arbeitnehmer: Das bringen Änderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), die der Nationalrat als zweite Kammer gutgeheissen hat.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments vom 7. bis 17. September 2009 wiedergegeben.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 31. August 2009 bis und mit 20. September 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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