Bundesgericht weist Beschwerde gegen SF ab
BGer – Das Schweizer Fernsehen (SF) hat bei der Berichterstattung über zwei SRG-Meinungsumfragen keine programmrechtlichen Grundsätze verletzt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen, wie SF am 7. Oktober mitteilte. (Urteil 2C_190/2009)
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