Jusletter

RK-N: Weibliche Beschneidung gehört ins Strafgesetzbuch

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, RK-N: Weibliche Beschneidung gehört ins Strafgesetzbuch, in: Jusletter 2. November 2009
Die Verstümmelung der äusseren Geschlechtsorgane von Frauen und Mädchen soll künftig strafbar sein. Nach der Vernehmlassung lässt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) ihre Vorlage überarbeiten.

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