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Liebe Leserinnen und Leser
 
Gemäss Art. 7 Abs. 1 Kartellgesetz verhalten sich marktbeherrschende Unternehmen unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen. Trotz dieses vermeintlich klaren und eindeutigen Wortlauts gestaltet sich die Abgrenzung in der Praxis schwierig. Der Beitrag von RA Dr. Christoph Lüscher bietet ein kleines Glossar der Fehlvorstellungen über Marktbeherrschung, deren Missbrauch und Rechtfertigung.
 
Automobilhersteller und Händler werben immer öfter mit dem geringen Treibstoffverbrauch ihrer Modelle. Was aber, wenn die Werte im Alltag höher liegen? RA Dr. Arnold F. Rusch, LL.M., untersucht die Treibstoff­verbrauchs­angaben beim Autokauf und mögliche rechtliche Konsequenzen daraus, und kritisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung dieser Werte.
 
Zu guter Letzt widmet sich RA Daniel Kettiger zwei Aufsätzen zum Abschuss von zivilen Luftfahrzeugen zum Schutz von Drittpersonen, die in den Sommermonaten fast gleichzeitig publiziert wurden. Seine Rezension vergleicht die beiden Publikationen und bietet einen Überblick über den Stand der Diskussion in der Schweiz.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
Arnold F. Rusch
Abstract

Automobilhersteller und Händler preisen in der Werbung vermehrt den günstigen Treibstoffverbrauch ihrer Modelle an. Im Alltag lassen sich die angegebenen Werte jedoch kaum erzielen, da sie unter unrealistischen, aber gesetzlich normierten Laborbedingungen ermittelt werden. Der Autor widmet die nachfolgenden Überlegungen den rechtlichen Konsequenzen eines über den Hersteller- oder Händlerangaben liegenden effektiven Treibstoffverbrauches.

Christoph Lüscher
Abstract

So klar und eindeutig der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 KG auch scheinen mag, so schwierig gestaltet sich das zutreffende Erschliessen von dessen Normsinn- und Normzweckverständnis. Dazu tragen nicht unwesentlich einige gewichtige Fehlvorstellungen über Marktbeherrschung, deren Missbrauch und Rechtfertigung bei, die nachfolgend auch im Lichte der neuesten Entwicklungen im europäischen Wettbewerbsrecht eingehender darzustellen sind. Schliesslich werden einzelne Punkte des Kleinen Glossars anhand der aktuellen Praxis der Weko im Anhang dazu noch weiter vertieft.

Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Fast gleichzeitig wurden in den Sommermonaten 2009 zwei Aufsätze publiziert, welche sich mit der Frage des Abschusses von zivilen Luftfahrzeugen über Schweizer Hoheitsgebiet zum Schutz von Drittpersonen befassen. Der Kurzbeitrag stellt diese Publikationen vergleichend vor und nimmt diese zum Anlass zu einigen Gedanken zum Stand der Diskussion in der Schweiz.

Jurius
Abstract

BGer – Das Zürcher Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts ein drittes Mal den Fall eines dubiosen Immobilienhändlers beurteilen. Die Richter haben der Staatsanwaltschaft Recht gegeben. Dem Betroffenen droht nun auch ein Schuldspruch wegen Veruntreuung. (Urteil 6B_176/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Firmeninhaber aufgehoben, der wegen Exporten möglicher Raketentechnologie in den Iran vom Bundesstrafgericht verurteilt worden war. Offen bleibt, ob er wegen Nichtbeachtung einer Seco-Verfügung belangt werden wird. (Urteil 6B_400/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat zwei Mietern aus Lausanne ein schönes Geschenk gemacht. Es hat das Urteil der Waadtländer Justiz bestätigt, den monatlichen Mietzins ihrer 2.5-Zimmer-Wohnung von 1'190 auf 615 Franken zu senken. (Urteil 4A_341/2009) (ts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht erinnert daran, dass auch Bezüger von Sozialhilfe die von der Billag erhobenen Radio- und TV-Gebühren bezahlen müssen. Ein Walliser hatte erfolglos eine Gleichstellung mit den Empfängern von Ergänzungsleistungen gefordert. (Urteil 2C_359/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Der Streit um den Rückbau des «Baumhauses» am St. Galler Rosenberg ist um ein Kapitel reicher. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der für den Rückbau verantwortlichen Firma abgewiesen. Laut deren Anwalt ist die Angelegenheit damit aber noch nicht zu Ende. (Urteil 1C_260/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Ein homosexueller Mann, dessen Partner kurz nach der Registrierung ihrer Gemeinschaft gestorben ist, erhält keine Witwerrente. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Gemäss Urteil würde er auch die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht erfüllen. (Urteil 9C_521/2008)

Jurius
Abstract

BVGer – Die Medien erhalten keinen Einblick in die Abgangsregelung von Walter Eberle, dem früheren EJPD-Generalsekretär in der Ära Blocher. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Freiburger Journalisten abgewiesen. (Urteil A-2165/2009)

Jurius
Abstract

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz per 1. Mai 2010 in Kraft. Dieses Gesetz will die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens schützen und gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass die Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber die organisierte Suizidhilfe zu verbieten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit dem UIDG wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Einführung einer schweizweit einheitlichen und eindeutigen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gelegt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, FIFG) eröffnet. Neben einer systematischen und redaktionellen Neufassung, welche den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt, ist das Hauptziel der Revision, verschiedene Präzisierungen und Ergänzungen vorzunehmen, welche für die Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung notwendig sind.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) kritisiert die Bewilligungspflicht für Personen, die regelmässig Kinder ausserhalb von deren Familien betreuen. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die entsprechende Verordnung vollständig zu überarbeiten.

Jurius
Abstract

Bei der Revision des Aktienrechts fordert die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf Nachbesserungen. Für Firmen, die an der Börse kotiert sind, sollen strengere Regeln gelten als für andere Aktiengesellschaften.

Jurius
Abstract

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte soll gestärkt werden und an Unabhängigkeit gewinnen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats mit 16 gegen 6 zugestimmt. Vorgesehen ist insbesondere ein neues Ernennungsverfahren.

Jurius
Abstract

Die Verstümmelung der äusseren Geschlechtsorgane von Frauen und Mädchen soll künftig strafbar sein. Nach der Vernehmlassung lässt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) ihre Vorlage überarbeiten.

Jurius
Abstract

Der Bund soll auf nationaler Ebene ein Register über die Familienzulagen einführen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat diesem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt. Ziel ist es, dank dem Register Mehrfachbezüge zu verhindern.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit 7 zu 8 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt. Beitragssatzerhöhungen auf der einen und Leistungskürzungen auf der anderen Seite führten zur Ablehnung.

Jurius
Abstract

Die Adressbuchfirma NovaChannel hat sich mit ihren Geschäftspraktiken des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht. Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am 29. Oktober 2009 mitteilte, hat das Bundesgericht in letzter Instanz entsprechende Urteile gegen die Firma bestätigt.

Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2009 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.