Tennis-Ellbogen kann als Berufskrankheit gelten
BGer – Ein Tennis-Ellbogen kann als Berufskrankheit gelten. Das Bundesgericht hat zu Gunsten einer Angestellten des Westschweizer Fernsehens entschieden. Die Richter relativieren mit ihrem Entscheid die strikte Haltung der SUVA in dieser Frage. (Urteil 8C_410/2009)
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