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Liebe Leserinnen und Leser
 
Ein lange tot geglaubtes Phänomen ist seit einiger Zeit auch ausserhalb der Kinosäle wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt: Die Piraterie. Die hohe Anzahl der Piratenangriffe hat zu vielfältigen Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft geführt (an welchen die Schweiz nach dem endgültigen Nein des Nationalrates im September nicht aktiv teilnimmt). Ramona Schmitt untersucht völkerrechtliche Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung der Seeräuber stellen.
 
Das Börsengesetz enthält im fünften Abschnitt öffentliche Kaufangebote für Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise an einer Schweizer Börse kotiert sind. Ebenfalls lediglich auf diese ist die Kraftloserklärung nach Art. 33 BEHG anwendbar. Mit der Empfehlung i.S. Clair Finanz Holding AG vom 31. März 2004 wendete die Übernahmekommission diese Bestimmungen – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – auf eine nichtkotierte Gesellschaft an. Christian Rudolf von Rohr analysiert diese erstmalige Anwendung von Art. 33 BEHG auf eine nicht kotierte Gesellschaft.
 
Mitte Juni hat das Bundesgericht ein wichtiges Urteil gefällt, in welchem es um die Überwachung eines Versicherten durch einen Privatdetektiv sowie die Verwendung seiner Beobachtungen als Beweismittel im Verfahren um die Ausrichtung von Sozialversicherungsleistungen ging. RA Prof. Dr. Philippe Meier und Alexandre Staeger stellen die Voraussetzungen vor, unter welchen eine solche Überwachung zulässig ist, und weisen auf die laufenden Gesetzgebungsprojekte zu diesem Thema hin.
 
Am vergangenen Freitag hat das Parlament die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts beschlossen. Der Beitrag von Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen dieser Teilrevision. Die Änderungen im ZGB werden voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten, zusammen mit der gleichzeitig vollständig revidierten Grundbuchverordnung.
 
Zu guter Letzt zwei Hinweise in eigener Sache: Unser Mitarbeiter Norbert Gumbrecht verlässt unser Team per Ende Jahr. Herr Gumbrecht war als Grafiker und Designer u.a. zuständig für das Erstellen bzw. Nachbearbeiten von Jusletter-Inseraten und das Zusammenstellen der Jusletter-Mails. Daneben verlässt uns auch unsere Assistentin Laura Marti. Frau Marti war zuständig für das Erfassen von Texten und den administrativen Kontakt mit Autoren. Das gesamte Weblaw- und Jusletter-Team bedankt sich herzlich bei beiden und wünscht ihnen alles Gute und viel Erfolg auf ihren weiteren Wegen.
 
Der vorliegende Jusletter stellt die letzte Ausgabe im 2009 dar. Wir von Weblaw bedanken uns sehr herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schon jetzt frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 4. Januar 2010.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 


Korrigendum zum Beitrag «Sicherheitspolitik und Sicherheitsrecht – sicherheitsrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem sicherheitspolitischen Bericht» von Markus H.F. Mohler und Rainer J. Schweizer. Der Autor des Kommentars zu Art. 58 BV im St. Galler Kommentar (2008) ist Hansjörg Meyer, nicht Rainer Schweizer. Die Autoren bitten Herrn Fürsprecher Meyer und die Leserschaft um Entschuldigung für den Zitierfehler in den Fussnoten, 18, 30 und 39. 

Ramona Schmitt
Abstract

Ein lange tot geglaubtes Phänomen ist seit einiger Zeit wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt: Die Piraterie. Die hohe Anzahl der Piratenangriffe am Horn von Afrika seit dem Jahr 2008 hat zu vielfältigen Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft geführt. Diese werden jedoch nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effektivität kritisch betrachtet, sie werfen auch zahlreiche völkerrechtliche Fragen auf. Insbesondere die strafrechtliche Verfolgung der Seeräuber stellt die Staaten vor bislang ungelöste Probleme.

Christian Rudolf von Rohr
Abstract

Das Börsengesetz befasst sich im fünften Abschnitt mit den öffentlichen Kaufangeboten. Im Geltungsbereich dieser Bestimmungen befinden sich gemäss Art. 22 Abs. 1 BEHG öffentliche Kaufangebote für Beteiligungen an schweizerischen Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise an einer Börse in der Schweiz kotiert sind. Demnach ist auch die Kraftloserklärung gemäss Art. 33 BEHG nur auf solche Gesellschaften anwendbar. Mit der Empfehlung i.S. Clair Finanz Holding AG vom 31. März 2004 schaffte die Übernahmekommission (UEK) eine Neuheit im schweizerischen Börsengesellschaftsrecht. Erstmals wurden diese Bestimmungen – entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes – auf eine nichtkotierte Gesellschaft angewendet. In der Folge wurde diese Praxis gar zweimal bestätigt.

Philippe Meier
Philippe Meier
Alexandre Staeger
Abstract

Am 15. Juni 2009 hat das Bundesgericht ein wichtiges Urteil (BGE 135 I 169) gefällt, in welchem es um die Überwachung (durch einen Privatdetektiv) als Beweismittel im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Sozialversicherungsleistungen geht. Die Autoren benützen diese Gelegenheit, um die Voraussetzungen vorzustellen, unter welchen eine solche Überwachung als zulässig erachtet werden kann, sei es im öffentlichrechtlichen oder privatrechtlichen Bereich, und um auf die laufenden Gesetzgebungsprojekte hinzuweisen. (ts)

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Daniela Byland
Abstract

Am letzten Freitag (11. Dezember 2009) hat das eidgenössische Parlament die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts beschlossen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Neuerungen im Überblick. Die Änderungen im ZGB werden voraussichtlich am 1. Januar 2012 (zusammen mit der gleichzeitig vollständig revidierten Grundbuchverordnung) in Kraft treten.

Jurius
Abstract

BGer – Die Aargauer Justiz hat sich mit dem Vorwurf an eine Prostituierte vertan, sie hätte mit gutem Willen mehr anschaffen können. Das Bundesgericht hat die Verurteilung der Frau wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber ihren zwei Kindern aufgehoben. (Urteil 6B_730/2009)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausschaffung eines Tamilen gestoppt, der befürchtet, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Sri Lanka die Verfolgung droht. Auch verfügt der seit fast acht Jahren in der Schweiz wohnhafte Mann in seinem Heimatland über kein soziales Netz mehr. (Urteil C-3473/2008) (ts)

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst den Hersteller der Zahnpasta Elmex (Gaba International AG) mit 4.8 Millionen Franken wegen des Exportverbots, das sie ihrem Lizenznehmer in Österreich (Gebro Pharma GmbH) auferlegt hatte. Diese bis September 2006 gültige Auflage war ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte in die Schweiz. Es hatte zur Folge, dass der schweizerische Markt für Parallelimporte abgeschottet wurde.

Jurius
Abstract

Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen in der Sendung «Puls» des Schweizer Fernsehens ausgestrahlten Beitrag über Diabetes abgewiesen. Das Publikum konnte sich zu den behandelten Themen und namentlich auch zu den verschiedenen Insulinpräparaten eine eigene Meinung bilden.

Jurius
Abstract

Die Vergleichsverhandlungen zwischen den Anbietern von Open Source Software (OSS) und dem Bund sind ohne Ergebnis abgebrochen worden. Derweil läuft die Einführung des Microsoft-Produkts Windows Vista beim Bund auf Hochtouren – aber nicht ohne Misstöne.

Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine Übersicht der in der Wintersession 2009 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte wiedergegeben. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.

Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 7. bis 11. Dezember 2009 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 9. Dezember 2009 den 51-jährigen Thomas Stadelmann zum neuen Bundesrichter gewählt. Sie folgte dem Antrag der Gerichtskommission mit 169 von 194 gültigen Stimmen. Stadelmann ersetzt Bundesrichter Robert Müller, der Ende März 2010 in Pension geht.

Jurius
Abstract

Die lange Geschichte des Namensrechts hat ein neues Kapitel. Der Nationalrat hat beschlossen, dass Verheiratete ihren Ledig-Namen vor den Familiennamen setzen können, wenn die Familie den Namen des jeweils anderen Gatten trägt. In der Praxis ändert sich nichts.

Jurius
Abstract

Grossverdiener sollen bei Konkursen nicht zu Lasten von Lieferanten oder Handwerkern privilegiert werden. Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2009 eine Änderung des Konkursrechts mit 110 zu 45 Stimmen gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Auch der Ständerat sieht Schwachstellen im neuen Strafensystem, welches kurze Freiheitsstrafen durch Geldstrafen ersetzt. Zu Schnellschüssen ist er aber nicht bereit. Er hat es am 10. Dezember 2009 abgelehnt, den Bundesrat mit einer Überarbeitung des Strafgesetzbuchs zu beauftragen.

Jurius
Abstract

Auch Selbständigerwerbende sollen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen haben. Mit 95 zu 68 Stimmen hat der Nationalrat am 9. Dezember 2009 eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Zur Ausstellung von Visa für die Schweiz und den Schengen-Raum darf die Schweiz die Erfassung der biometrischen Daten an Private delegieren. Nach hartnäckigem Widerstand ist der Nationalrat am 10. Dezember 2009 auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat soll den Bundesanwalt ernennen und auch die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft ausüben. Dies hat der Nationalrat am 10. Dezember 2009 mit 95 gegen 82 Stimmen beschlossen. Er wählte damit einen anderen Weg als der Ständerat.

Jurius
Abstract

Die Post soll zu einer Aktiengesellschaft unter der Kontrolle des Bundes umgebaut werden. Der Ständerat hat am 7. Dezember 2009 dem neuen Postorganisationsgesetz zugestimmt, das der Post unternehmerische Flexibilität einräumt. Die Vorlage gibt auch für die Postfinance die Marschrichtung vor.

Jurius
Abstract

Im Ringen um die Anpassung des Schweizer Waffengesetzes an die Weiterentwicklung des EU-Waffenrechts hat sich der Ständerat durchgesetzt. Der Nationalrat ist auf die Linie der kleinen Kammer eingeschwenkt und verhindert damit einen Konflikt mit der EU.

Jurius
Abstract

Der Schweiz soll sich an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU beteiligen. Der Nationalrat hat dem Vorhaben am 10. Dezember 2009 zugestimmt und für die Jahre 2011 bis 2013 einen Verpflichtungskredit von rund 111 Millionen Franken gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. November bis und mit 13. Dezember 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.