Zürcher Kampfhundeverbot: Beschwerde von Klubs und Haltern abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat das Verbot von Kampfhunden im Kanton Zürich abgesegnet und die Beschwerde von Hundeklubs und Haltern abgewiesen. Gemäss dem Urteil verletzt das Verbot weder das Rechtsgleichheitsgebot noch die Wirtschaftsfreiheit. (BGE 2C_52/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare