Liebe Leserinnen und Leser
Im Juli 2009 hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) erstmals ein Submissionskartell nicht nur für widerrechtlich erklärt, sondern auch mit Sanktionen belegt. Acht Elektroinstallationsbetriebe aus dem Raum Bern wurden wegen horizontalen Kartellabsprachen mit insgesamt über 1,24 Millionen Franken gebüsst. Prof. Dr. Rolf H. Weber und Salim Rizvi besprechen den Entscheid der WEKO und diskutieren dabei insbesondere das Problem der Präventivwirkung von im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung festgelegten Geldbussen und die Frage der «Bestrafung» von betroffenen Unternehmensmitarbeitern.
Ebenfalls im Juli 2009 hatte die Eidg. Elektrizitätskommission ElCom festgehalten, dass der Eigentümer eines Einkaufszentrums seinen Mietern ihre Versorgung mit Strom bzw. die Benützung seines internen Niederspannungs-Verteilernetzes separat in Rechnung stellen darf. In seiner Anmerkung zum Energierecht äussert sich RA Philippe Ehrenström zum Entgelt für die Nutzung von Verteilernetzen und die Bedeutung dieses Entscheids für Handel, Industrie und Immobilienbranche.
Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind. Michèle F. Rüdisser untersucht in ihrer von RA Reto Sutter vorgestellten Dissertation die tatsächliche Umsetzung dieser seit 1992 im Obligationenrecht enthaltenen Aufgaben des Verwaltungsrates. Dabei hat sie 50 der höchstkapitalisierten Schweizer Unternehmen untersucht, die an der Schweizer Börse SIX gelistet sind (SMI Expanded ®), sowie eine Umfrage bei über 400 Verwaltungsräten durchgeführt.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi | Thomas Schneider | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |