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Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Juli 2009 hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) erstmals ein Submissionskartell nicht nur für widerrechtlich erklärt, sondern auch mit Sanktionen belegt. Acht Elektroinstallationsbetriebe aus dem Raum Bern wurden wegen horizontalen Kartellabsprachen mit insgesamt über 1,24 Millionen Franken gebüsst. Prof. Dr. Rolf H. Weber und Salim Rizvi besprechen den Entscheid der WEKO und diskutieren dabei insbesondere das Problem der Präventivwirkung von im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung festgelegten Geldbussen und die Frage der «Bestrafung» von betroffenen Unternehmensmitarbeitern.
 
Ebenfalls im Juli 2009 hatte die Eidg. Elektrizitätskommission ElCom festgehalten, dass der Eigentümer eines Einkaufszentrums seinen Mietern ihre Versorgung mit Strom bzw. die Benützung seines internen Niederspannungs-Verteilernetzes separat in Rechnung stellen darf. In seiner Anmerkung zum Energierecht äussert sich RA Philippe Ehrenström zum Entgelt für die Nutzung von Verteilernetzen und die Bedeutung dieses Entscheids für Handel, Industrie und Immobilienbranche.
 
Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind. Michèle F. Rüdisser untersucht in ihrer von RA Reto Sutter vorgestellten Dissertation die tatsächliche Umsetzung dieser seit 1992 im Obligationenrecht enthaltenen Aufgaben des Verwaltungsrates. Dabei hat sie 50 der höchstkapitalisierten Schweizer Unternehmen untersucht, die an der Schweizer Börse SIX gelistet sind (SMI Expanded ®), sowie eine Umfrage bei über 400 Verwaltungsräten durchgeführt.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
Beiträge
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Salim Rizvi
Abstract

Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat erstmals ein Submissionskartell nicht nur für widerrechtlich erklärt, sondern auch mit Sanktionen belegt. Eine Gruppe von Elektroinstallationsbetrieben hatte im Raum Bern/Schweiz über Jahre horizontale Absprachen getroffen. Die Autoren besprechen den Entscheid der Weko vom 6. Juli 2009 betreffend Elektroinstallationsbetriebe Bern wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 3 KG. Diskussionswürdig sind insb. das Problem der Präventivwirkung von im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung festgelegten Geldbussen und die Frage der «Bestrafung» von betroffenen Unternehmensmitarbeitern.

Philippe Ehrenström
Philippe Ehrenström
Abstract

In ihrem Entscheid vom 9. Juli 2009 hat die Eidg. Elektrizitätskommission ElCom festgehalten, dass der Eigentümer eines internen Verteilernetzes ein Recht auf Entgelt für die Verteilung von Niederspannung an die eigentlichen Endkunden hat. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Entscheid, der diverse Unternehmen aus Industrie, Handel und der Immobilienbranche betrifft. (ts)

Rezension
Reto Sutter
Abstract

Die St. Galler wirtschaftswissenschaftliche Dissertation untersucht empirisch die tatsächliche Umsetzung des 1992 eingeführten Art. 716a Abs. 1 OR in den Unternehmen des SMI Expanded® und verhilft so dem deduktiv-normativ denkenden Juristen, aber auch dem sonst Interessierten zu neuen und spannenden Einsichten und dem aktiven Verwaltungsratsmitglied zu einem Richtwert.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Verbot von Kampfhunden im Kanton Zürich abgesegnet und die Beschwerde von Hundeklubs und Haltern abgewiesen. Gemäss dem Urteil verletzt das Verbot weder das Rechtsgleichheitsgebot noch die Wirtschaftsfreiheit. (BGE 2C_52/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Dreizehn Liegenschaftsbesitzer um den Flughafen Zürich haben vor Bundesgericht Recht erhalten. Die Eidg. Schätzungskommission muss in diesen Fällen zusätzlich prüfen, ob ein Anspruch auf Lärmentschädigung für direkte Überflüge besteht. (BGE 1C_286/2009)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-Automaten in Restaurants und Kiosken. Die Richter haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte. (Urteil B-1099/2007)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die WEKO darf laut Bundesstrafgericht Unterlagen sichten, die sie bei ihrer Untersuchung zu mutmasslichen Absprachen beim Strassen- und Tiefbau in den Kantonen Zürich und Aargau beschlagnahmt hat. (Urteil BE.2009.21)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) erlässt vorsorgliche Massnahmen, mit welchen das heutige System zur Festlegung der schweizerischen Interchange Fees in verbesserter Form weitergeführt wird. Die Anpassungen führen zu einer Senkung dieser Gebühren.

Jurius
Abstract

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Freiburger Tageszeitung «La Liberté» abgewiesen. Die Zeitung hatte über den sexuellen Missbrauch zweier Knaben durch einen Onkel berichtet. Der Täter sei ein in Freiburg wohnhafter 80-jähriger Patriarch aus guter Gesellschaft.

Jurius
Abstract

Die Kompetenzen der Bahnpolizei sollen neu geregelt werden. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag aus dem Parlament für ein neues Bahnpolizeigesetz, das keine Privatisierung der Bahnpolizei vorsieht.

Jurius
Abstract

Tele Ostschweiz erhält vom UVEK eine provisorische Regionalfernseh-Konzession, Radio Grischa eine provisorische UKW-Radio-Konzession. Um eine definitive Konzession buhlen auch Radio Südost und Tele Säntis. Die definitiven Konzessionen werden 2011 erteilt.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Detailberatung der Vorlage zur Einführung der Buchpreisbindung vorgenommen. Sie diskutierte v.a. darüber, ob der grenzüberschreitende Handel in das Preisbindungssystem aufzunehmen und wie bei zu grossen Preisdifferenzen gegenüber dem Ausland vorzugehen ist.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) will prüfen, ob dem Volk ein Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative vorgelegt werden soll. Im Herbst hatte sie sich noch für ein Ja zur Initiative ausgesprochen. Nun will sie diese Empfehlung überdenken.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) benötigt präzisere Angaben zur umstrittenen Öffnung des Postmarktes, um eine tragfähige Vorlage erarbeiten zu können.

Jurius
Abstract

Das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen, ist für eine Muslimin durchaus eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Dennoch sei es zumutbar und keine Diskriminierung, hält das Amtsgericht Luzern-Land in einem am 27. Januar 2010 publizierten Urteil fest.

Jurius
Abstract

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Zuschlägen für Grau- und Schwarzfahrer im Zug ans Bundesgericht weiter. Dass Graufahrer den gleichen Zuschlag wie Schwarzfahrer zahlen müssen, ficht es zwar nicht an. Es will aber seine Aufsichtsbefugnisse geklärt haben.

Jurius
Abstract

Misshandelte Tiere sollen in Strafverfahren künftig von einem Anwalt vertreten werden. Dies fordert die Tierschutzanwalt-Initiative. Sagen die Stimmenden am 7. März Ja, sind die Kantone verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen.

Jurius
Abstract

Die Zürcher Gemeinde Wetzikon wehrt sich weiterhin gegen die Sterbebegleitung durch die Sterbehilfeorganisation Dignitas. Der Gemeinderat zieht ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes an das Bundesgericht weiter, wie er am 28. Januar 2010 mitteilte.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.