Kopftuch-Verbot des Basketballverbandes für Muslimin zumutbar
Das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen, ist für eine Muslimin durchaus eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Dennoch sei es zumutbar und keine Diskriminierung, hält das Amtsgericht Luzern-Land in einem am 27. Januar 2010 publizierten Urteil fest.
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