SBB und Bundesamt ziehen Graufahrer-Urteil ans Bundesgericht weiter
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Zuschlägen für Grau- und Schwarzfahrer im Zug ans Bundesgericht weiter. Dass Graufahrer den gleichen Zuschlag wie Schwarzfahrer zahlen müssen, ficht es zwar nicht an. Es will aber seine Aufsichtsbefugnisse geklärt haben.
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