Fluglärm-Entschädigung für dreizehn Liegenschaftsbesitzer
BGer – Dreizehn Liegenschaftsbesitzer um den Flughafen Zürich haben vor Bundesgericht Recht erhalten. Die Eidg. Schätzungskommission muss in diesen Fällen zusätzlich prüfen, ob ein Anspruch auf Lärmentschädigung für direkte Überflüge besteht. (BGE 1C_286/2009)
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