Tierarzt muss Tempobusse zahlen – Bundesgericht verneint Notstand
BGer – Ein Aargauer Tierarzt kann seinen Tempoexzess nicht damit rechtfertigen, dass er zur Behandlung einer kranken Kuh unterwegs gewesen ist. Laut Bundesgericht geht die Sicherheit im Strassenverkehr der Rettung eines Tieres grundsätzlich vor. (Urteil 6B_7/2010)
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