Beschränkt kassenpflichtig: BGer stützt Alterslimit für Magenband
BGer – Übergewichtige Personen können sich nur bis zum 65. Altersjahr auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung ein Magenband einsetzen lassen. Laut Bundesgericht ist die im Leistungskatalog der Grundversicherung fixierte Altersgrenze sachlich vertretbar. (BGE 9C_99/2009)
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