Ersatzbeschaffung von Wohneigentum: Bundesrat möchte keinen Methodenwechsel bei der Besteuerung des Grundstückgewinns
Wer beim Erwerb einer Ersatzliegenschaft frei verfügbaren Gewinn erzielt, soll dafür auch künftig keinen Steueraufschub erhalten. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht vom 19. Januar 2010 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) und spricht sich damit für die Beibehaltung der heutigen Besteuerungsmethode aus.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare