Flughafen Zürich: Kein Erfolg für den Verein «Flugschneise Süd-Nein»
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins Flugschneise Süd-Nein (VFSN) abgewiesen. Anlass war die Erlaubnis des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), den Luftraum im Süden des Flughafens Zürich vorübergehend tagsüber für Anflüge zu öffnen.
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