Missbräuchlich milde Bestrafung eines Prostituierten-Vergewaltigers
BGer – Ein Vergewaltiger darf nicht weniger streng bestraft werden, weil sein Opfer «nur» eine Prostituierte war. Die Waadtländer Justiz hat sich mit ihrem Urteil gegen einen Mehrfachtäter vertan. Laut Bundesgericht ist die dreijährige Freiheitsstrafe unhaltbar milde. (Urteil 6B_287/2009)
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