Unglück von Gretzenbach: Gutachter sind nicht befangen
BGer – Die Gutachter im Strafverfahren um den Einsturz einer Garage mit sieben toten Feuerwehrleuten im solothurnischen Gretzenbach werden nicht ausgewechselt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der vier angeklagten Baufachleute abgewiesen. (Urteil 1B_61/2010)
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