Berufschauffeure: Anpassung der Arbeitszeit an europäische Regelungen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten der Berufschauffeure den europäischen Regelungen anzupassen. Davon betroffen sind die wöchentliche Arbeitszeit und die Ruhezeiten. Auf diese Weise werden die Wettbewerbsbedingungen des inländischen Transportgewerbes und der ausländischen Konkurrenz im internationalen Verkehr angeglichen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
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