Jusletter

Boucher épinglé : facture salée pour contrebande de viande

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Boucher épinglé : facture salée pour contrebande de viande, in: Jusletter 19. Juli 2010
BVGer – Verraten durch seine Buchhaltung, bei welcher der Verkauf von Fleisch deutlich über den gekauften Mengen angegeben wurde, muss ein Metzger eine Rechnung von knapp 400'000 Franken an den Zoll zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Strafe. (Urteil A-4812/2007)

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