Aktivist der Brigate Rosse darf nicht in die Schweiz einreisen
BVGer – Ein Aktivist der Roten Brigaden darf vorerst nicht in die Schweiz zurückkehren. Das Bundesverwaltungsgericht hat das noch drei Jahre geltende Einreiseverbot bestätigt. Der Italiener hat zwei Kinder in Zürich, um die er sich kümmern will. (Urteil C-1118/2006)
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