FINMA : Mitarbeiter nicht befangen
BVGer – Zwei Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) müssen im Verfahren gegen die Bank am Bellevue nicht in den Ausstand treten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht trotz Mängeln in der Verfahrensführung keine Hinweise auf Voreingenommenheit.
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