1. Mai-Krawalle: Bundesgericht gibt Verhaftetem Recht
BGer – Das Bundesgericht beanstandet das Vorgehen der Zürcher Behörden bei der Inhaftierung eines mutmasslichen 1. Mai-Chaoten. Laut den Richtern in Lausanne fehlt eine ausreichende Begründung für den Tatverdacht und den Zweck der Verhaftung. (Urteil 1B_161/2010)
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