Rauchverbot: Beschwerde von zwei Solothurner Bars abgewiesen
BGer – Zwei Barbetrieben in Solothurn ist die Einrichtung eines Fumoirs zu Recht verwehrt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der «Bistro Heaven Bar» und der «Kronenbar» abgewiesen und die Entscheide des Verwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 2C_233/2010)
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