Bundesgericht schützt Verträge in der Porno-Branche
BGer – Wer sich kommerziell für Pornobilder im Internet ablichten lässt, kann später nicht ohne weiteres einen Rückzieher machen. Laut Bundesgericht sind Verträge über die Abtretung der Rechte am eigenen Bild heutzutage grundsätzlich zulässig und bindend. (BGE 5A_827/2009)
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