Haftpflicht-Versicherung: Observierung durch Privatdetektiv
BGer – Ein Ehepaar erhält keine Entschädigung für seine Überwachung durch einen Privatdetektiv im Rahmen eines Haftpflichtstreits. Laut Bundesgericht bedeuten korrekt und aus gutem Grund durchgeführte Observierungen keine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit. (BGE 5A_57/2010)
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