Auch bei kurzer Ehezeit besteht Anspruch auf einen Anteil der 2. Säule
BGer – Trotz kurzer ehelicher Zweisamkeit hat eine Frau bei der Scheidung Anrecht auf die Hälfte der zweiten Säule ihres Ehemannes. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft aufgehoben. (BGE 5A_304/2010)
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