Handschellen zu eng eingestellt – Polizist verurteilt
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil des Neuenburger Kantonsgerichts gegen einen Neuenburger Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Polizist hatte einem Mann zu enge Handschellen angelegt. (Urteil 6B_459/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare