Temporeduktion übersehen: Keine Milde mehr vor Bundesgericht
BGer – Ein Autolenker muss seinen Fahrausweis wegen eines versehentlichen Tempoexzesses für drei Monate abgeben. Nachdem der Freiburger vor zwei Jahren noch auf milde Bundesrichter getroffen war, hat das Bundesgericht den Ausweisentzug nun auf drei Monate erhöht. (Urteil 1C_224/2010)
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