Jusletter

Arbeitszeugnis: Krankheiten sind im Zeugnis zu erwähnen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Arbeitszeugnis: Krankheiten sind im Zeugnis zu erwähnen, in: Jusletter 8. November 2010
BGer – Im Arbeitszeugnis darf und muss eine Krankheit erwähnt werden, die einen starken Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Angestellten hatte. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten, sind laut Bundesgericht dagegen verboten. (BGE 4A_187/2010)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.