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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und der Gegenentwurf sorgen für Diskussionen. Die Prognosen für die Abstimmungsergebnisse vom 28. November 2010 verändern sich ständig, der Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ist noch nicht abgeschlossen.
 
Prof. Dr. Tobias Jaag und Valerio Priuli untersuchen die Vereinbarkeit der Ausschaffungsinitiative mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA). Die von der Initiative angestrebte automatische Ausweisung von ausländischen Straftätern aus der Schweiz verstösst gegen die für die Schweiz gemäss Freizügigkeitsabkommen verbindlichen EU-Richtlinien und gegen die Rechtsprechung des EuGH. Die Annahme der Initiative und ihre FZA-widrige Umsetzung könnte zu Protesten der EU führen.
 
Prof. Dr. Olivier Guillod und Prof. Dr. Dominique Sprumont widmen sich allen umstrittenen Punkten des Urteils des Bundesgerichts im «Fall Rappaz» vom 26. August 2010. Problematisiert werden u.a. die Gültigkeit der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, das Spannungsfeld zwischen den Grundrechten der verschiedenen betroffenen Personen sowie die fundamentalen Grundsätze des Medizinalrechts.
 
Dr. Daniel Hunkeler und Andrea Domanig kommentieren kurz das Urteil des Bundesgerichts vom 2. Juni 2010 zur Fristwahrung und Klageänderung im paulianischen Anfechtungsverfahren mit Blick auf die Verwirkung.
 
Dr. Andreas Rüd  und  Dr. Leandro Perucchi untersuchen anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom 5. Januar 2010, der massgeblichen Literatur und der Botschaft zum BankG, ob die Herausgabe der Kundendaten auf der Grundlage der Art. 25 und 26 BankG möglich ist.
 
Dr. Vera Delnon und Prof. Dr. Marcel Alexander Niggli behandeln in einer Replik zu dem Beitrag von Andreas Eicker (in: Jusletter 30. August 2010) die Strafbarkeit des Kaufs von illegal erlangten Bankdaten durch ausländische Behörden nach schweizerischem Strafrecht. Sie heben hervor, dass diese Strafbarkeit auch dann besteht, wenn die Handlung im Ausland geschehen ist.
 
Dr. Julien Gafner und Pascal De Preux stellen die Besonderheiten der Strafbarkeit des Vereins im Sportbereich dar. Ein Sportverein soll organisatorische Massnahmen ergreifen, um Bestechungs- und Geldwäschereirisiken (möglichst früh) vorzubeugen. In Anbetracht seiner Popularität und der hohen Geldsummen, welche auf dem Spiel stehen, ist Fussball ein besonders attraktives Ziel für Wirtschaftsverbrecher.
 
Am 20. Mai 2010 hat das Bundesgericht Pokerturniere in der Form von Texas Hold'em No Limit (Freeze Out) als Glücksspiele qualifiziert. Im Vorfeld wurde diese Turnierform des Pokerspiels von der ESBK und vom Bundesverwaltungsgericht als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert. Patrick Simon analysiert das Pokerspiel unter dem Gesichtspunkt der Versteuerung von Pokergewinnen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Patrick Simon
Abstract

Nachdem das Bundesgericht am 20. Mai 2010 (BGE 2C_694/2009) Pokerturniere in der Form von Texas Hold'em No Limit (Freeze Out) als Glücksspiele qualifizierte – während im Vorfeld diese Turnierform des Pokerspiels von der ESBK und vom Bundesverwaltungsgericht (BVGE B-517/2008 vom 30. Juni 2009) als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurde – rückte das Pokerspiel ins Rampenlicht der Medien und liess in der Pokerszene eine Debatte über dessen Qualifikation entstehen. In diesem Aufsatz soll das Pokerspiel – aus aktuellem Anlass – unter einem anderen Gesichtspunkt analysiert werden. Es soll aufgezeigt werden, in welcher Art und Weise Pokergewinne zu versteuern sind.

Urteilsbesprechungen
Olivier Guillod
Olivier Guillod
Dominique Sprumont
Abstract

Der «Fall Rappaz» ist wegen der Frage der Zwangsernährung während des Hungerstreiks eines Häftlings von grossem Interesse für Juristen. In seinem obiter dictum hat das Bundesgericht versucht, diese heikle Frage zu beantworten. Seine Antwort enttäuscht aber. In diesem Kommentar widmen sich die Autoren allen umstrittenen Punkten des Entscheides. Es handelt sich nicht nur um das Problem der Gültigkeit der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, sondern auch um das Spannungsfeld – im Falle eines Befehles zur Zwangsernährung – zwischen den Grundrechten der verschiedenen betroffenen Personen. Letztlich werden auch die Logik des Strafvollzuges und die fundamentalen Grundsätze des Medizinalrechts angesprochen. (bb)

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Andrea Domanig
Andrea Domanig
Abstract

Wird innerhalb der zweijährigen Verwirkungsfrist von Art. 292 Ziff. 2 SchKG eine paulianische Anfechtungsklage mit dem Antrag auf Zusprechung eines Geldbetrags erhoben und ändert der Kläger sein Klagebegehren nach Fristablauf dahingehend, dass er die Heranziehung der Grundstücke zur Verwertung verlangt, ist ihm – zumindest unter geltendem Recht – die Einrede der Verwirkung nicht entgegenzuhalten, wenn bereits aus der Klageschrift deutlich hervorgeht, dass es sich um eine paulianische Anfechtung handelt (BGE 5A_287/2009 vom 2. Juni 2010; publiziert als BGE 136 III 341).

Beiträge
Tobias Jaag
Valerio Priuli
Valerio Priuli
Abstract

Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit der Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA). Die von der Initiative angestrebte automatische Ausweisung von ausländischen Straftätern aus der Schweiz verstösst gegen die massgebende EU-Richtlinie und die Rechtsprechung des EuGH dazu; diese sind gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz verbindlich. Im Fall einer Annahme der Initiative und deren FZA-widrigen Umsetzung und Anwendung wäre mit dem Protest, allenfalls auch mit der Kündigung des FZA durch die EU, zu rechnen.

Andreas Rüd
Leandro Perucchi
Abstract

Die FINMA wies die UBS AG mit Verfügung vom 18. Februar 2009 an, unter Verletzung des Bankgeheimnisses Daten von Bankkunden an die US Behörden herauszugeben. Die FINMA stützte ihre Verfügung auf die Art. 25 und 26 BankG. Mit Urteil vom 5. Januar 2010 stellte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der FINMA-Verfügung fest. Der Beitrag untersucht anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, der massgeblichen Literatur und der Botschaft zum BankG, ob die verfügte Datenherausgabe vom Regelungsgehalt von Art. 25 und 26 BankG erfasst wird.

Vera Delnon
Marcel Alexander Niggli
Abstract

Die Autoren antworten auf den Aufsatz von Andreas Eicker und stellen dar, dass nach schweizerischem Strafrecht auch der Kauf von illegal in der Schweiz erlangten Bankdaten durch ausländische Behörden strafbar ist. Und zwar auch dann, wenn die Handlungen (als Täter oder Teilnehmer) im Ausland gesetzt werden.

Julien Gafner
Pascal de Preux
Abstract

Der Verein ist wegen seiner Anpassungsfähigkeit und seinem flexiblen Rechtsrahmen die wohl populärste Rechtsform im Sportbereich. Wie auch eine Handelsgesellschaft kann ein Verein unter bestimmten Bedingungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein Sportverein soll dementsprechend organisatorische Massnahmen ergreifen, um Bestechungs- und Geldwäschereirisiken (möglichst früh) vorzubeugen. In Anbetracht seiner Popularität und der hohen Geldsummen, welche auf dem Spiel stehen, ist Fussball ein besonders attraktives Ziel für Wirtschaftsverbrecher. (bb)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Im Arbeitszeugnis darf und muss eine Krankheit erwähnt werden, die einen starken Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Angestellten hatte. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten, sind laut Bundesgericht dagegen verboten. (BGE 4A_187/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesstrafgericht hat zwei ehemalige Banker aus dem Wallis zu Unrecht vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Das Bundesgericht hat der Bundesanwaltschaft (BA) Recht gegeben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesstrafgericht zurückgeschickt. (BGE 6B_900/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Die Bezeichnung «Madonna» erhält in der Schweiz definitiv keinen Markenschutz. Laut Bundesgericht muss die markenmässige Verwendung des Namens der Mutter Gottes als sittenwidrig gelten, weil die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt werden könnten. (BGE 4A_302/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Schweiz muss einen türkischen Flüchtling für seine in Deutschland erlittene Haft nicht entschädigen. Das Bundesgericht hat dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und eine Beschwerde des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) gutgeheissen. (Urteil 2C_834/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Die Schweizerische Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) ist in ihrem Kampf gegen den Erweiterungsbau des Landesmuseums vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Das Gericht ist auf die Beschwerde der SGGK gegen die Baubewilligung nicht eingetreten. (Urteil 1C_126/2010)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die in der Schweiz blockierten rund 150 Millionen Franken aus der Mediaset-Affäre bleiben gesperrt. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde von vier Gesellschaften aus dem Firmenkonglomerat des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi abgewiesen. (Urteil RR.2010.135-138)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz will eine wirksame, transparente und lückenlose Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gewährleisten. Der Bundesrat hat die erforderlichen Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2010 entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Unternehmens-Idenfikationsnummer (UID) zugeteilt.

Jurius
Abstract

Wer Konsumenten über den Tisch zieht, soll künftig härter bestraft werden. Nach dem Ständerat hat auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einer Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zugestimmt.

Jurius
Abstract

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) schickt den Vorentwurf für eine Änderung der Steuergesetze zur Einführung des steuerlich begünstigten Bausparens bei Bund und Kantonen bis am 10. Dezember 2010 in die Vernehmlassung.

Jurius
Abstract

Das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 4. November 2010 in Kraft getreten. Damit wird das erste Abkommen mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen rechtskräftig.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September bis und mit 16. Oktober 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.