| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Nachdem das Bundesgericht am 20. Mai 2010 (BGE 2C_694/2009) Pokerturniere in der Form von Texas Hold'em No Limit (Freeze Out) als Glücksspiele qualifizierte – während im Vorfeld diese Turnierform des Pokerspiels von der ESBK und vom Bundesverwaltungsgericht (BVGE B-517/2008 vom 30. Juni 2009) als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurde – rückte das Pokerspiel ins Rampenlicht der Medien und liess in der Pokerszene eine Debatte über dessen Qualifikation entstehen. In diesem Aufsatz soll das Pokerspiel – aus aktuellem Anlass – unter einem anderen Gesichtspunkt analysiert werden. Es soll aufgezeigt werden, in welcher Art und Weise Pokergewinne zu versteuern sind.
Abstract
Der «Fall Rappaz» ist wegen der Frage der Zwangsernährung während des Hungerstreiks eines Häftlings von grossem Interesse für Juristen. In seinem obiter dictum hat das Bundesgericht versucht, diese heikle Frage zu beantworten. Seine Antwort enttäuscht aber. In diesem Kommentar widmen sich die Autoren allen umstrittenen Punkten des Entscheides. Es handelt sich nicht nur um das Problem der Gültigkeit der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, sondern auch um das Spannungsfeld – im Falle eines Befehles zur Zwangsernährung – zwischen den Grundrechten der verschiedenen betroffenen Personen. Letztlich werden auch die Logik des Strafvollzuges und die fundamentalen Grundsätze des Medizinalrechts angesprochen. (bb)
Abstract
Wird innerhalb der zweijährigen Verwirkungsfrist von Art. 292 Ziff. 2 SchKG eine paulianische Anfechtungsklage mit dem Antrag auf Zusprechung eines Geldbetrags erhoben und ändert der Kläger sein Klagebegehren nach Fristablauf dahingehend, dass er die Heranziehung der Grundstücke zur Verwertung verlangt, ist ihm – zumindest unter geltendem Recht – die Einrede der Verwirkung nicht entgegenzuhalten, wenn bereits aus der Klageschrift deutlich hervorgeht, dass es sich um eine paulianische Anfechtung handelt (BGE 5A_287/2009 vom 2. Juni 2010; publiziert als BGE 136 III 341).
Abstract
Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit der Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA). Die von der Initiative angestrebte automatische Ausweisung von ausländischen Straftätern aus der Schweiz verstösst gegen die massgebende EU-Richtlinie und die Rechtsprechung des EuGH dazu; diese sind gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz verbindlich. Im Fall einer Annahme der Initiative und deren FZA-widrigen Umsetzung und Anwendung wäre mit dem Protest, allenfalls auch mit der Kündigung des FZA durch die EU, zu rechnen.
Abstract
Die FINMA wies die UBS AG mit Verfügung vom 18. Februar 2009 an, unter Verletzung des Bankgeheimnisses Daten von Bankkunden an die US Behörden herauszugeben. Die FINMA stützte ihre Verfügung auf die Art. 25 und 26 BankG. Mit Urteil vom 5. Januar 2010 stellte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der FINMA-Verfügung fest. Der Beitrag untersucht anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, der massgeblichen Literatur und der Botschaft zum BankG, ob die verfügte Datenherausgabe vom Regelungsgehalt von Art. 25 und 26 BankG erfasst wird.
Abstract
Die Autoren antworten auf den Aufsatz von Andreas Eicker und stellen dar, dass nach schweizerischem Strafrecht auch der Kauf von illegal in der Schweiz erlangten Bankdaten durch ausländische Behörden strafbar ist. Und zwar auch dann, wenn die Handlungen (als Täter oder Teilnehmer) im Ausland gesetzt werden.
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Der Verein ist wegen seiner Anpassungsfähigkeit und seinem flexiblen Rechtsrahmen die wohl populärste Rechtsform im Sportbereich. Wie auch eine Handelsgesellschaft kann ein Verein unter bestimmten Bedingungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein Sportverein soll dementsprechend organisatorische Massnahmen ergreifen, um Bestechungs- und Geldwäschereirisiken (möglichst früh) vorzubeugen. In Anbetracht seiner Popularität und der hohen Geldsummen, welche auf dem Spiel stehen, ist Fussball ein besonders attraktives Ziel für Wirtschaftsverbrecher. (bb)
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BGer – Im Arbeitszeugnis darf und muss eine Krankheit erwähnt werden, die einen starken Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Angestellten hatte. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten, sind laut Bundesgericht dagegen verboten. (BGE 4A_187/2010)
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BGer – Das Bundesstrafgericht hat zwei ehemalige Banker aus dem Wallis zu Unrecht vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Das Bundesgericht hat der Bundesanwaltschaft (BA) Recht gegeben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesstrafgericht zurückgeschickt. (BGE 6B_900/2009)
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BGer – Die Bezeichnung «Madonna» erhält in der Schweiz definitiv keinen Markenschutz. Laut Bundesgericht muss die markenmässige Verwendung des Namens der Mutter Gottes als sittenwidrig gelten, weil die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt werden könnten. (BGE 4A_302/2010)
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BGer – Die Schweiz muss einen türkischen Flüchtling für seine in Deutschland erlittene Haft nicht entschädigen. Das Bundesgericht hat dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und eine Beschwerde des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) gutgeheissen. (Urteil 2C_834/2009)
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BGer – Die Schweizerische Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) ist in ihrem Kampf gegen den Erweiterungsbau des Landesmuseums vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Das Gericht ist auf die Beschwerde der SGGK gegen die Baubewilligung nicht eingetreten. (Urteil 1C_126/2010)
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BStGer – Die in der Schweiz blockierten rund 150 Millionen Franken aus der Mediaset-Affäre bleiben gesperrt. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde von vier Gesellschaften aus dem Firmenkonglomerat des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi abgewiesen. (Urteil RR.2010.135-138)
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Die Schweiz will eine wirksame, transparente und lückenlose Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen gewährleisten. Der Bundesrat hat die erforderlichen Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2010 entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Unternehmens-Idenfikationsnummer (UID) zugeteilt.
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Wer Konsumenten über den Tisch zieht, soll künftig härter bestraft werden. Nach dem Ständerat hat auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einer Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zugestimmt.
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Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) schickt den Vorentwurf für eine Änderung der Steuergesetze zur Einführung des steuerlich begünstigten Bausparens bei Bund und Kantonen bis am 10. Dezember 2010 in die Vernehmlassung.
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Das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 4. November 2010 in Kraft getreten. Damit wird das erste Abkommen mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen rechtskräftig.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September bis und mit 16. Oktober 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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