Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Der heutige Jusletter hat sich dank fünf Beiträgen zu einer «kleinen» Schwerpunktausgabe Kartellrecht gemausert.
Salim Rizvi behandelt ausführlich The essential-Facilities-Doctrine in the USA, EC and Switzerland – With a special focus on FRAND.
 
Prof. Dr. Rolf H. Weber bespricht im Beitrag Erzwingung unangemessener Preise – Wohin geht der Weg? einen zentralen Aspekt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 i.S. Swisscom.
 
Nicola Benz, Dr. Alessandro Celli, Dr. Bertold Müller und Boris Wenger machen eine Review of the Swiss Competition Commission’s 21 April 2010 decision regarding the merger undertaking of France Télécom SA and Sunrise Communications AG.
 
Regula Christeler Julmy behandelt in Für eine Meldemöglichkeit ohne Wenn und Aber – Zu Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG einen Aspekt aus der laufenden Kartellgesetz-Revision.
 
Adrian Emch beschreibt in einem Kurzbeitrag den Entscheid der chinesischen Wettbewerbsbehörde zum Zusammenschluss zwischen der schweizerischen Novartis und Alcon.
 
Diese fünf Beiträge sind – auch wenn an der Zahl gemessen klein – gross in der Vielfalt der Themen, die sie behandeln. Erstens betreffen zwei Beiträge die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und zwei Beiträge Problembereiche im Zusammenhang mit dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Zweitens befassen sich die Aufsätze sowohl mit der schweizerischen, als auch mit ausländischen Kartellrechtsordnungen der EU, der USA und von China. Drittens behandeln sie Themen aus dem schweizerischen Kartellrecht sowohl de lege lata als auch de lege ferenda mit Blick auf die laufende KG-Revision. Und viertens sind zwei Beiträge in Englisch verfasst, obwohl sie insbesondere die Anwendung des schweizerischen Kartellrechts behandeln.
 
Letzterer Aspekt ist für die schweizerische Kartellrechtscommunity, zu der die Wettbewerbsbehörden und Gerichte sowie die spezialisierten Juristen und Ökonomen zählen, von grosser Bedeutung. Die common language der Wettbewerbsrechtler weltweit ist die englische Sprache. Sobald Beiträge in Englisch verfasst werden, erhalten sie internationale Beachtung. Die englische Besprechung des Untersagungsentscheids der Wettbewerbskommission im Zusammen­schlussverfahren Orange/Sunrise macht diesen für die Schweiz zentralen Entscheid für andere Wettbewerbsbehörden und ausländische Praktiker zugänglich. Es ist zu wünschen, dass in Zukunft wegleitende Entscheide und Urteile in Anwendung des schweizerischen Kartellrechts in englischer Sprache auch der weltweiten Kartellrechtscommunity verfügbar gemacht werden. Diesbezüglich sind einerseits die Wettbewerbsbehörden selbst gefordert, andererseits aber auch die Wettbewerbsrechtler, seien sie anwaltlich oder wissenschaftlich tätig. Sie alle müssen eigentlich ein Interesse daran haben, dass Behörden sowie Kolleginnen und Kollegen weltweit zur Kenntnis nehmen können, dass im ehemaligen «Land der 1001 Kartelle» der Schutz des Wettbewerbs sehr ernst genommen wird.
 
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieser Schwerpunktausgabe.
 
Mit freundlichen Grüssen
 
 
Patrik Ducrey
Ressort Wettbewerbsrecht

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