| Patrik Ducrey |
| Ressort Wettbewerbsrecht |
Abstract
Die Essential-Facilities-Doctrine bezieht sich auf ein wettbewerbswidriges Verhalten, bei welchem eine Gesellschaft mit Marktmacht eine sog. Flaschenhals-Situation in einem bestimmten Markt ausnutzt, um Konkurrenten den Markteintritt zu verweigern. Der Autor gibt einen Überblick über die Essential-Facilities-Doctrine. Im Teil A wird die Essential-Facilities-Doctrine im Allgemeinen kurz erklärt und der Fokus auf einige offene und ungelöste Fragestellungen gelegt. Im Teil B werden ausgewählte Leitentscheide in den USA, der EU und der Schweiz besprochen. Im Teil C wird der Fokus auf das FRAND-Prinzip, welches u.a. in der EU-Kommission (vgl. etwa den Fall Qualcomm) ein umstrittenes Thema ist, sowie auf die Schiedsgerichtsbarkeit gelegt. Der Beitrag schliesst mit einer Konklusion und einem Ausblick.
Abstract
Am 21. April 2010 untersagte die Wettbewerbskommission das Zusammenschlussvorhaben zwischen France Télécom SA (Orange Communications SA) und Sunrise Communications AG. Während die Wettbewerbskommission damit erst zum zweiten Mal ein Zusammenschlussvorhaben vollständig untersagte, ist es überhaupt ein Novum, dass eine derartige Verfügung in Rechtskraft erwuchs. Die vorliegende Besprechung enthält sowohl eine zusammengefasste, englische Übersetzung der detaillierten Erwägungen der Wettbewerbskommission wie auch eine Kurzanalyse der Verfügung und ihrer Auswirkungen.
Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Swisscom-Mobilterminierungsentscheid vom Februar 2010 neben der Beurteilung des Kartellverfahrens im Lichte der EMRK und der Umschreibung des relevanten Marktes den Begriff der «Erzwingung unangemessener Preise» (Art. 7 Abs. 2 lit. c KG) auszulegen. Schon sprachlich, jedenfalls aber systematisch, rechtsvergleichend und teleologisch betrachtet, lassen sich die strengen Anforderungen an die «Erzwingung», welche die Gesetzesnorm fast obsolet machen, nicht rechtfertigen. Auch die sog. funktionellen Äquivalente legen es nicht nahe, die Latte für die «Erzwingung» besonders hoch zu legen. Sektorspezifisches Fernmelderecht und allgemeines Kartellrecht sind grundsätzlich parallel anwendbar; materiell genügt es, dass die marktbeherrschende Stellung instrumentalisiert wird, um einen Preis zu verlangen, der im Wettbewerb nicht erreichbar wäre.
Abstract
Dieser Beitrag setzt sich mit dem heute geltenden Widerspruchsverfahren gemäss Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG auseinander. Die Autorin legt dar, weshalb das Widerspruchsverfahren, insbesondere auch im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird. Der Beitrag beleuchtet auch die Änderung von Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG, wie sie vom Bundesrat im Rahmen der aktuellen Revision des Kartellgesetzes in die Vernehmlassung gegeben wurde. Dabei kommt die Autorin zu dem Schluss, dass der Vorschlag des Bundesrates die bestehenden Defizite nicht zu beheben vermag. Sie schlägt deshalb vor, mit einer sanktionsbefreienden Meldung endlich das notwendige Korrektiv zur Unbestimmtheit der kartellrechtlichen Normen zu schaffen.
Abstract
Am 13. August 2010 veröffentlichte das chinesische Handelsministerium («MOFCOM») die erste Entscheidung eines Verfahrens unter dem Antimonopolgesetz mit Schweizer Beteiligung. MOFCOM gab den Kauf einer Aktienmehrheit von Alcon durch Novartis frei, allerdings nur unter gewissen Auflagen. Mit dieser Entscheidung hat MOFCOM bei einem Unternehmenszusammenschluss erstmals Auflagen für sog. «koordinierte Effekte» durchgesetzt. Die kontinuierliche Erweiterung der «Toolbox» von MOFCOM zur substanziellen Beurteilung von Zusammenschlüssen steht bis zu einem gewissen Grad im Einklang mit der internationalen Praxis. Einige Teile der Entscheidung weichen jedoch vom Ansatz amerikanischer und europäischer Wettbewerbsbehörden ab.
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EGMR – Die Schweiz muss einer Frau aus dem Kanton Luzern auf Geheiss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 5’000 Euro Genugtuung zahlen. Laut den Richtern in Strassburg hat das Bundesgericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (Urteil 41718/05)
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BGer – Die Empfänger einer Invalidenrente haben keinen bedingungslosen Anspruch auf eine Kinderrente aus der zweiten Säule. Das Bundesgericht hat nun in diesem Punkt seine Rechtsprechung geändert. (BGE 9C_40/2010) (bb)
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BGer – Ein Entscheid des Bundesgerichts sorgt für Unsicherheit im laufenden Prozess gegen fünf Ex-Kader der Genfer Kantonalbank BCGE. Das Genfer Kantonsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts vertieft prüfen, ob der Gerichtspräsident in den Ausstand treten muss. (Urteil 1B_305/2010)
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BGer – Weil er beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum schlecht beraten worden ist, behält ein Zürcher seinen an sich erloschenen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Bundesgericht hat dem Mann Recht gegeben. (Urteil 8C_383/2010)
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Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Gesetz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 27. Oktober 2010 die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedet. Es handelt sich um eine überarbeitete Version des Gesetzesentwurfs, der im Frühjahr 2009 von den Eidg. Räten an den Bundesrat zurückgewiesen worden war.
Abstract
Wie der Nationalrat ist die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) der Ansicht, dass der Bundesrat künftig bei der Anwendung von Notrecht das Parlament früher einbeziehen muss. Sie hat deshalb einstimmig, nach Vornahme einiger Änderungen der entsprechenden Vorlage des Nationalrates zugestimmt.
Abstract
Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben am 27. Oktober 2010 eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Während des Treffens in Bern unterzeichneten die Minister zudem das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach OECD-Standard.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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