Arbeitszeugnis: Krankheiten sind im Zeugnis zu erwähnen
BGer – Im Arbeitszeugnis darf und muss eine Krankheit erwähnt werden, die einen starken Einfluss auf Leistung oder Verhalten des Angestellten hatte. Bemerkungen zu geheilten Gesundheitsproblemen, die keine Auswirkungen hatten, sind laut Bundesgericht dagegen verboten. (BGE 4A_187/2010)
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