Affäre Rappaz: Kein Haftunterbruch wegen Gesundheitszustand
BGer – Der aktuelle Gesundheitszustand von Bernard Rappaz rechtfertigt laut Bundesgericht keinen Haftunterbruch. Das Gericht hat eine weitere Beschwerde des hungerstreikenden Walliser Hanfbauern abgewiesen. (Urteil 6B_1022/2010)
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