Effet suspensif refusé à Téléveysonnaz
BGer – Téléveysonnaz kann die Winter-Saison nicht beginnen, ohne eine Feuerschutzvorrichtung zwischen dem Ankunftshangar der Gondelbahn und dem benachbarten Restaurant einzurichten. Das Bundesgericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Walliser Gesellschaft abgewiesen. (Anordnung in der Sache 2C_881/2010) (if)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare