Presseförderung: Keine verbilligte Zeitungszustellung für Kopfblätter
Von der indirekten staatlichen Presseförderung sollen nur Zeitungen profitieren, die nicht einem Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von über 100'000 Exemplaren angehören. Der Ständerat hat in der Differenzbereinigung zum Postgesetz diesem Vorschlag des Nationalrats zugestimmt.
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