Tamile muss Schweiz nach 18 Jahren verlassen
BGer – Die Dauer eines erfolglosen Asylverfahrens zählt laut Bundesgericht nicht als «ordnungsgemässer» Aufenthalt in der Schweiz. Ein Tamile, der 1992 in die Schweiz gekommen ist, muss deshalb ausreisen. Er hatte den Behörden seine «Zweitfamilie» in der Heimat verschwiegen. (BGE 2C_478/2010)
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