Neue FINMA-Geldwäschereiverordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft
Die FINMA vereinheitlicht die drei bisherigen Geldwäschereiverordnungen und führt diese in einer einzigen Verordnung zusammen. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich an alle Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und legt fest, wie die Finanzintermediäre die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen sind Übergangsfristen vorgesehen.
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