Mann erhält von Bundesanwaltschaft 120'000 Franken
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss einem Russen auf Geheiss des Bundesstrafgerichts 120'000 Franken Entschädigung zahlen. Der im Wallis wohnhafte Mann war der Geldwäscherei verdächtigt worden und hatte vor der Verfahrenseinstellung 412 Tage in U-Haft gesessen. (Urteil BK.2010.5)
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