Wahlkreise: Zug muss Verfahren für Kantonsratswahlen ändern
BGer – Der Kanton Zug muss das Verfahren für die Kantonsratswahlen ändern. Laut Bundesgericht widerspricht die aktuelle Wahlkreiseinteilung der Bundesverfassung. Nicht zu beanstanden ist aber laut dem Gericht die Aufhebung der Möglichkeit von Listenverbindungen. (BGE 1C_127/2010)
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