Strafe für unaufmerksamen Zahnarzt bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Strafe für einen Basler Zahnarzt bestätigt, der einer jungen Patientin vier Backen- anstatt der Weisheitszähne gezogen hat. Dem Opfer seiner Fehlleistung muss er 6’000 Franken Genugtuung zahlen. (Urteil 6B_707/2010)
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