Rappaz: Fragen zur Zwangsernährung bleiben unbeantwortet
BGer – Das Bundesgericht lässt offen, ob Bernhard Rappaz' Arzt im Genfer Unispital von der Walliser Justiz verpflichtet werden durfte, den Hanfbauern zwangsweise zu ernähren. Laut Gericht erübrigt sich nach dem Abbruch von Rappaz' Hungerstreik eine Klärung der Frage. (Urteil 6B_1011/2010)
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