Public Viewing: UEFA darf nicht selbst kassieren
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Fussballverband UEFA die Veranstalter von Public Viewing nicht zur Kasse bitten. Das Gericht hat entschieden, dass nur eine Bewilligung der Urheberrechtsgesellschaft Suisa notwendig ist. (Urteil B-2346/2009)
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