Der Achtelstreit geht weiter – Neues zu Art. 473 ZGB
Die Nutzniessung nach Art. 473 ZGB als Begünstigung des überlebenden Ehegatten hat lange Zeit für rauchende Köpfe gesorgt, bis der sogenannte Achtelstreit schliesslich durch ein Machtwort des Gesetzgebers beigelegt wurde – scheinbar, denn nun sind neue Differenzen aufgetaucht. Wie verhält es sich, wenn ein Erblasser neben Ehegatten und gemeinsamen Kindern nichtgemeinsame Kinder hinterlässt?
Inhaltsverzeichnis
- I. Die bisherige Auffassung
- II. Die neue abweichende Auffassung
- III. Würdigung
- A. Variable Erbteile abhängig vom Verhältnis gemeinsamer und nichtgemeinsamer Nachkommen
- B. Limitierung der freien Quote ohne Nutzniessung auf den restlichen Nachlass
- C. Gesetzliche Benachteiligung der nichtgemeinsamen Nachkommen
- D. Keine Vereinfachung durch eine starre disponible Quote
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