| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes setzt das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung nach Art. 8 Abs. 2 BV in einigen Sachbereichen um. Der Beitrag untersucht die Tragweite des Gesetzes bei Dienstleistungen, in der Bildung und in Arbeitsverhältnissen. Da der Bundesgesetzgeber in diesen Bereichen entweder nur über beschränkte Kompetenzen verfügt, bestehende Zuständigkeiten nicht ausübt oder nur milde Sanktionen an Verletzungen des BehiG knüpft, bleibt dieses vielfach hinter dem ausländischen und internationalen Recht zurück.
Abstract
Die Untersuchung geht der Frage nach, ob die zuständigen Behörden verpflichtet sind, vor dem Abschluss einer Exportrisikoversicherung (SERV) eine sog. Menschenrechtsprüfung durchzuführen, mittels derer umfassend geprüft wird, welche Implikationen die Versicherung bzw. das zu tätigende Exportgeschäft für die Achtung der Menschenrechte im Bestimmungsland entfalten. Dabei werden neben den rechtlichen Grundlagen und der Charakterisierung der SERV eingehend auch die aussenpolitischen Grundsätze und die völkerrechtlichen Verpflichtungen erläutert, sowie deren Verpflichtungsgrad gegenüber dem Staat im Zusammenhang mit dem Verhalten Privater und von Drittstaaten analysiert.
Abstract
Die Nutzniessung nach Art. 473 ZGB als Begünstigung des überlebenden Ehegatten hat lange Zeit für rauchende Köpfe gesorgt, bis der sogenannte Achtelstreit schliesslich durch ein Machtwort des Gesetzgebers beigelegt wurde – scheinbar, denn nun sind neue Differenzen aufgetaucht. Wie verhält es sich, wenn ein Erblasser neben Ehegatten und gemeinsamen Kindern nichtgemeinsame Kinder hinterlässt?
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Berufsbild des Compliance Officers und den Aufgaben des Compliance Office. Aufgrund einer Umfrage, welche im Rahmen einer Diplomarbeit im 11. Lehrgang des DAS Compliance Management am IFZ Zug, Hochschule Luzern (Wirtschaft) erstellt wurde, wird zudem aufgezeigt, wie heute die Praxis aus Sicht der befragten Compliance Officer aussieht.
Abstract
BGer – Die neue Strafprozessordnung der Schweiz hat dazu geführt, dass beschuldigte Personen aus der U-Haft entlassen wurden, ohne dass sich die Staatsanwaltschaften dagegen rechtzeitig zur Wehr setzen konnten. Das Bundesgericht hat Lösungen entwickelt. (BGE 1B_273/2011)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Auslieferung des tschechischen Unternehmers Tomas Pitr an sein Heimatland. Das Gericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er hatte geltend gemacht, aus politischen Gründen verfolgt zu werden. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteil RR.2011.26 und 27)
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Mit der Ratifikation der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität beteiligt sich die Schweiz an der verstärkten internationalen Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität. Die Konvention tritt für die Schweiz am 1. Januar 2012 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Bundesrat die erforderlichen Gesetzesanpassungen in Kraft gesetzt.
Abstract
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier eröffnet. Mit dem elektronischen Patientendossier lassen sich die Patientensicherheit sowie die Koordination der Informationen zwischen den Gesundheitsfachpersonen erhöhen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 20. Dezember 2011.
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Die Mindestbeitragszeit zur Erlangung der Höchstzahl von 520 Taggeldern soll für über 55-Jährige und invalide Menschen von 24 auf 22 Monate gesenkt werden. Damit sollen Härtefälle für diese Personenkategorie vermieden werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2011 beschlossen, eine entsprechende parlamentarische Initiative zu unterstützen.
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Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) befasste sich am 6. September 2011 an einer ordentlichen Sitzung ein erstes Mal mit der Botschaft des Bundesrats zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (11.048 sn). Ganz knapp lehnte die Kommission die Vorlage ab. Aus zeitlichen Gründen beriet sie das Geschäft vor ihrer Schwesterkommission und vor dem Ständerat, der dieses Geschäft am 14. September 2011 beriet und vollumfänglich dem Bundesrat folgte.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 12. bis 15. September 2011 wiedergegeben.
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Banken, die zu gross sind, um in Konkurs gehen zu lassen, müssen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation einhalten. Der Nationalrat hat am 15. September 2011 den Vorschlägen des Bundesrats zur Eindämmung der Grossbankenrisiken weitgehend zugestimmt.
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Gegen den Widerstand des Bundesrats, der Linken und der Grünen empfiehlt der Nationalrat dem Stimmvolk die beiden Bauspar-Initiativen zur Annahme. Der Entscheid fiel am 15. September 2011 mit deutlichen Mehrheiten. Die Vorlage geht nun wieder zurück in den Ständerat.
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Der Bundesrat soll das internationale Übereinkommen über das Verbot von Streumunition ratifizieren. Das hat der Ständerat mit 27 gegen 0 Stimmen entschieden. Verboten werden soll auch die direkte und indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial.
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Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Kauf von beweglichen Gütern besser vor Mängeln geschützt werden. Der Nationalrat hat am 14. September 2011 mit 105 zu 25 Stimmen einer Änderung des Obligationenrechts zugestimmt, mit der die Produktgarantie auf zwei Jahre erhöht wird. Handelt es sich bei der beweglichen Sache etwa um einen Kochherd, der in ein Haus eingebaut wird, soll die Garantiefrist gar fünf Jahre betragen.
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Die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen wird in der Schweiz ausdrücklich verboten. Der Nationalrat hat am 14. September 2011 bei dieser Gesetzesrevision stillschweigend die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Damit kann das Strafgesetzbuch um einen neuen Artikel ergänzt werden.
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Der Nationalrat hat am 14. September 2011 der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit 112 zu 39 Stimmen mit einigen Änderungen zugestimmt. Ein links-grüner Nichteintretensantrag war zuvor mit 109 zu 46 Stimmen abgelehnt worden.
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Wer auch in Zukunft seinen Arzt frei wählen will, soll dafür einen höheren Selbstbehalt hinnehmen müssen als heute. Der Ständerat hat am 14. September 2011 dem Vorschlag zugestimmt, den Selbstbehalt für jene Versicherten von 10 auf 15 Prozent anzuheben, die sich nicht bei einem Managed-Care-Modell versichern lassen.
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Das Wohl und der Schutz von Kindern und Erwachsenen, an denen geforscht wird, werden in einem Gesetz geregelt. Der Ständerat hat letzte Differenzen im Humanforschungsgesetz bereinigt. Auf die von ihm vorgeschlagenen Ombudsstellen verzichtet er nun doch.
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Der Nationalrat will weiterhin nichts wissen von einer CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel. Anders als der Ständerat will er dem Bundesrat nicht erlauben, bei Bedarf eine solche Abgabe einzuführen, um die Klimaziele zu erreichen.
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Künftig sollen alle Schweizer Haushalte Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, auch wenn sie die Programme weder hören noch sehen. Ausnahmen soll es für finanziell Schwache und kleine Betriebe geben. Das hat am 13. September 2011 der Nationalrat als Zweitrat beschlossen.
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Der Ständerat bleibt dabei: Im Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative soll eine Bonussteuer verankert werden. Der Nationalrat hatte sich gegen spezielle Bestimmungen für sehr hohe Boni ausgesprochen.
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Ärzte und Krankenkassen müssen gemeinsam eine Methode finden, wie die Wirtschaftlichkeit von Ärzten definiert und kontrolliert wird. Der Nationalrat hat am 12. September 2011 eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
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Anerkannte Flüchtlinge sollen nach dem Willen des Nationalrates nicht nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Wie Nicht-EU-Bürger sollen sie den C-Ausweis erst nach zehn Jahren erhalten können.
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Der Ständerat hat sich am 12. September 2011 zum dritten Mal über die Revision der Buchhaltungsvorschriften für Firmen gebeugt. Er hat zwar an den meisten Differenzen zum Nationalrat festgehalten, aber bei der Konsolidierungspflicht der grossen Kammer nachgegeben.
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