Jusletter

Migration: Flüchtlinge sollen Niederlassungsbewilligung später erhalten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Migration: Flüchtlinge sollen Niederlassungsbewilligung später erhalten, in: Jusletter 19. September 2011
Anerkannte Flüchtlinge sollen nach dem Willen des Nationalrates nicht nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Wie Nicht-EU-Bürger sollen sie den C-Ausweis erst nach zehn Jahren erhalten können.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.