Konsumentenschutz: Nationalrat heisst längere Produktgarantien gut
Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Kauf von beweglichen Gütern besser vor Mängeln geschützt werden. Der Nationalrat hat am 14. September 2011 mit 105 zu 25 Stimmen einer Änderung des Obligationenrechts zugestimmt, mit der die Produktgarantie auf zwei Jahre erhöht wird. Handelt es sich bei der beweglichen Sache etwa um einen Kochherd, der in ein Haus eingebaut wird, soll die Garantiefrist gar fünf Jahre betragen.
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