Jusletter

FINMA-Rundschreiben zur Meldepflicht bei Effektengeschäften

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, FINMA-Rundschreiben zur Meldepflicht bei Effektengeschäften, in: Jusletter 31. Oktober 2011
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt das revidierte Rundschreiben 2008/11 «Meldepflicht Effektengeschäfte» (früher: «Meldepflicht Börsentransaktionen») auf den 1. November 2011 in Kraft. Die durch die Revision erfolgten Änderungen im Rundschreiben sind in erster Linie Präzisierungen der bereits bestehenden Meldepflichten. Es handelt sich nicht um zusätzliche Anforderungen.

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