FINMA-Rundschreiben zur Meldepflicht bei Effektengeschäften
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt das revidierte Rundschreiben 2008/11 «Meldepflicht Effektengeschäfte» (früher: «Meldepflicht Börsentransaktionen») auf den 1. November 2011 in Kraft. Die durch die Revision erfolgten Änderungen im Rundschreiben sind in erster Linie Präzisierungen der bereits bestehenden Meldepflichten. Es handelt sich nicht um zusätzliche Anforderungen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare